Amtliche Meldung

Aufruf zur Gräberräumung

Wir bitten Sie nach Ablauf der Ruhezeiten (Mindestliegezeit 20 Jahre), die Gräber durch die Angehörigen zu räumen. Gerne kann hierfür auch die Gemeinde gegen einen Kostenaufwand beauftragt werden. Sollten Sie selbst die Räumung der Grabstätte vornehmen wollen, teilen Sie dies bitte der Ortsgmeindeverwaltung mit und beachten Sie, dass auch das Fundament der Grabeinfassung mit zu entnehmen ist.

Arnold Waschgler, Ortsbürgermeister

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